Worum geht es?
Standardmässig ist bei der Pensionskasse nicht der ganze Jahreslohn versichert. Vom Lohn wird ein fixer Betrag abgezogen, der sogenannte Koordinationsabzug. Nur der Restbetrag dient dann als Basis für die Berechnung der Altersvorsorge.
Wer also Teilzeit arbeitet oder mehrere Jobs hat, wird mit dem fixen Koordinationsabzug deutlich benachteiligt.
Was hat der Koordinationsabzug mit Gleichstellung zu tun?
Einerseits werden mit dem Koordinationsabzug die Teilzeitangestellten schlechtergestellt als die Vollzeitmitarbeitenden. Grund dafür ist der für alle gleiche Koordinationsabzug mit einem Fixbetrag von aktuell CHF 26460.
Andererseits arbeiten in der Schweiz 58,4% der Frauen in Teilzeit, von den Männern nur 21,1%.* Die Folgen davon werden im Alter besonders sichtbar: Gemäss Altersmonitor von Pro Senectute** sind mit 17,7% fast doppelt so viele Frauen von Altersarmut betroffen wie Männer mit 9,9%.
Diese Zahlen zeigen, dass der Koordinationsabzug besonders Frauen benachteiligt. Für uns ist klar: Wer arbeitet, soll auch fair abgesichert sein, unabhängig vom Pensum. Damit im Alter alle besser dastehen, handeln wir.
Was tun wir von Etage Est?
- Standard gemäss Gesetz: Fixer Koordinationsabzug von CHF 26460, unabhängig vom Pensum
- Bis 2025 bei Etage Est: Prozentual angepasster Koordinationsabzug, je nach Pensum
- Ab 2026 bei Etage Est: CHF 0 Koordinationsabzug, der volle Lohn ist versichert
Indem wir komplett auf den Koordinationsabzug verzichten, sparen alle Mitarbeitenden mehr für ihre Altersvorsorge. Somit schaffen wir nicht nur mehr Gleichstellung, sondern auch bessere Sozialleistungen für alle.
Auch du kannst Verantwortung übernehmen
Bist du angestellt, kannst du das Thema mit deiner vorgesetzten Person besprechen. Bist du selbst Unternehmer*in? Besprich das Thema mit dem Pensionskassen-Anbieter.
Credits
Text: Jrene Rolli
Quellen:
* Medienmitteilung Bund 2.9.25
** Altersmonitor Pro Senectute